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Leistungsübersicht

Warum sind Sie gerade bei EffeCT Concept gut aufgehoben?

Wir sind eine kleine Firma, müssen jeden Monat unsere Leistung erbringen, um unser Geld zu verdienen und stets daran denken, was uns "im Rennen" hält. Damit unterscheiden wir uns nicht von unseren Kunden. Selbstständigkeit ist eben kein Zuckerschlecken. Wir kennen Ihre Probleme, denn es sind die Gleichen, wie unsere.

Unten haben wir eine Liste der Argumente erstellt, die Sie auch in den einzelnen Sektionen unserer Webseite finden. Wenn Sie nur 1 Argument aus der Liste überzeugt, melden Sie sich bei uns. Wir können helfen - in fast allen Bereichen Ihrer Firma können Sie mit uns Verbesserungen erzielen.

Mit unseren Angeboten entwickeln Sie Ihre Firma in die richtige Richtung!

Wir erledigen professionell Dinge, die Sie nicht aus dem Effeff beherrschen

Buchhaltungs- Lohn- und Büroarbeiten organisiert mit EffeCT Concept Ihr Innendienst in allen Belangen geschult mit EffeCT Concept Ihr Einkauf und die Beziehung zu Lieferanten optimiert mit EffeCT Concept Umsatzplanung für Vertriebsleiter und Aussendienst mit EffeCT Concept Ihr Personal gesucht, gefunden und vorbereitet durch EffeCT Concept Drucksachen-, Grafik-, Logo- und Webseitenerstellung übernimmt EffeCT Concept Software- und Hardwareschulung ohne Fach-Chinesisch durch EffeCT Concept
Piktogram EffeCT-Concept

Dienstleistungen für Ihre Firma

Wir arbeiten gerne!

und geregelte Öffnungszeiten gibt es auch nicht.
Wir sind für Sie da, wenn SIE uns brauchen

Rufen Sie einfach an:

06974-893776

(*) Rechtshinweis

Das Dienstleistungsangebot unserer Berufsgruppe unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Sofern es um die Hilfeleistung in Steuersachen geht, müssen Selbständige wie wir, ihr Leistungsangebot nach dem § 6 des Steuerberatungsgesetzes richten. In Folge dessen beachten Sie bitte diesen Rechtshinweis:

Sämtliche, auf den Seiten der Firma EffeCT Concept e.K. angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung, soweit sie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen betreffen, beschränken sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, einschließlich Kontieren, auf die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung gemäß § 6 Nr 4 StBerG.

Wir übernehmen keine Steuer- oder Rechtsberatung, die Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem Rechtsanwalt vorbehalten ist.

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